1. Herr X – “Sachverhaltsdarstellung 1″
Mitte Mai; Samstag; Zustellung einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf bzgl. eines Filmes; Forderungshöhe 956.00 Euro; sonntags gegoogelt und RA Scheffler gefunden, angerufen und das Mandat erteilt …
… und so nahm das Unheil seinen Lauf.
Schefflersche Lebensweisheit:
Auf die Frage “Was mich dies Kosten würde”, antwortete Scheffler, “dass ist wie bei einer Taxifahrt, man weiß vorher auch nicht, an wie vielen roten Ampeln man anhalten müsse.”
Scheffler hat bei ausgewählten Gerichten dann Schutzschriften “als Königsweg” hinterlegt und – keine – Unterlassungserklärung abgeben. Gesamtsumme: ca. 2.400,00 Euro!
Auszug E-Mail-Verkehr
Herr X an Scheffler
“Sehr geehrter Herr Scheffler,
Ihre obige Rechnung habe ich erhalten und geprüft. Die von Ihnen Angesetzte 1,9er Geschäftsgebühr erachte ich für sehr hoch, ich bitte Sie doch um Berechnung der üblichen 1,3er Geschäftsgebühr. Des Weiteren wurden hier Schutzschriften hinterlegt und berechnet. Dies wurde so explizit nicht vereinbart, auch nicht, mit welchen erheblichen Kosten dies verbunden ist. …“
Antwortschreiben:
“Sehr geehrter Herr X,
Ihre Einwendung werde von uns nicht akzeptiert.
Ein Satz von 1,3 ist keineswegs üblich, schon die Mittelgebühr ist 1,5. Das LG München hat mit Urteil vom 19.10.2005, Az. 7 O 17799/04, entschieden, dass Sachverhalte mit Urheberrechtsverletzungen im Internet aufgrund der notwendigen Spezialkenntnisse mit einem Satz von 1,9 abzurechnen sind. Im konkreten Fall kommt noch hinzu, dass das Verfahren uns
Voraussichtlich die gesamte Verjährungsfrist von drei Jahren beschäftigen wird. Wir halten daher an dem Satz von 1,9 fest.
Die Schutzschrifthinterlegung ist der sicherste Weg und wurde mit der Vollmacht / Auftrag schriftlich und ausdrücklich beauftragt. Die Schutzschrift ist auch das kunstgerechte Vorgehen. Da hier lediglich eine Gebühr von 0,65 entsteht, kann von erheblichen Kosten nicht gesprochen werden. Auch diesbezüglich halten wir an der Rechnung fest.
Sollte Sie Problem haben, die Rechnung zu bezahlen – was häufig die Motivation für solche Einwendungen ist – können wir Ihnen Ratenzahlung für 12 Monate anbieten. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an unsere Verrechnungsstelle. …“

2. Herr Y – “Sachverhaltsdarstellung 2″
Anfang 2010; Abmahnung durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte; 1 Album; Forderungshöhe 1.200,00 Euro.
Vollmacht – Die mit dem fehlenden Wort – nicht – zu einem sinnvollen Satz.

Unterlassungserklärung - nach Scheffler, eigentlich das Internetmärchen an sich und Beginn der Gefahren

Scheffler ist ja auch nur ein “Mensch“

Übrigens, Glückwunsch, dass Sie durch die Anwaltskammer, jetzt auch zum Fachanwalt für Informationstechnologierecht bestellt wurden. Ihre Arbeit zahlt sich eben aus!?

SH: Herr Y. Wie sind Sie an Scheffler geraten?
Herr Y: Ganz einfach. Google.de: “Abmahnung erhalten, was tun?”; Super Anwalt! Vom LG München zum Fachanwalt berufen; Ordentliche Internetpräsenz; Hilfe rund um die Uhr, dass ohne Terminabsprache und sofort! Letzteres war für mich entscheidend, da es bei mir schon nach 18:00 Uhr war und Wochenende.
SH: Wie lief der erste Kontakt ab?
Herr Y: Der erste Kontakt erfolgte telefonisch durch Scheffler. Als damals noch Ahnungsloser, hinterließ er bei mir einen kompetenten Eindruck. Ein Anwalt, der sich für seinen Mandanten einsetzt, von Senkung der Vergleichskosten bis zu 50 Prozent war die Rede.
SH: Wurde in den Gesprächen bis zur Beauftragung, durch Sie oder durch Scheffler die Rechnungshöhe der anwaltlichen Tätigkeit hinterfragt oder festgelegt?
Herr Y: Das Mandat wurde von mir erteilt. Allerdings erst nach einem weiteren Telefongespräch, indem ich ihn auf die zu erwartenden Kosten ansprach. Scheffler antwortete: “Meine Akte läge ihm gerade nicht vor, aber im Normalfall zwischen 1.500,00 bis 1.600,00 Euro!” Ich fragte entsetzt: “Ihre Kosten?”, darauf Scheffler: “Nein, alles komplett.”
SH: Herr Y. Was würden Sie, noch Unschlüssigen empfehlen?
Herr Y: In Puncto Scheffler, “Finger weg!”, wenn man das Mandat noch nicht erteilt hat, sofort jemand anderes beauftragen. Wenn eine Rechnung schon zugesandt wurde, man eine vernünftige Rechtsschutzversicherung hat, sollte man sich einen guten Anwalt suchen und rechtlich gegen ihm vorgehen. Ungerechte Abzocke unter dem Deckmantel des deutschen Rechtes. Dieser Anwalt vertritt nicht die Interessen seiner Mandanten, sondern die seines Privatkontos. Seine Methode ist bei Weitem unverschämter, als die Masche der Abmahner.
Weiterführende Links:
Zusammenfassung Scheffler-Wahnsinn
Bekannte Scheffler-Domains:
Bayern Notruf, Scheffler RA, Rechtsreporte.de, Web-Anwaltshotline.de, Arbeitsstrafrecht.eu,
Abmahnungonline.de, Schadenfix.de, Notruf-Abmahnung.de, Scheffler-RA.at, Abmahnrecht.info,
Wer jetzt ein Scheffleropfer ist, steht nicht allein da. Zahlen Sie nicht voreilig oder aus Angst vor höheren Kosten einer evtl. Schefflerklage. Wenden Sie sich, ohne Hemmungen und Scheu, an folgenden Kontaktadressen:
RA Dr. Alexander Wachs
Email: info[at]dr-wachs.de
Telefon: 040-411881570
RA Dr. Ole Damm
Email: info[at]damm-legal.de
Telefon: 04321-390550
Initiative Abmahnwahn-Dreipage
Email: info[at]abmahnwahn-dreipage.de
Telefon: 09262-974217
Autor: SH für die Initiative Amahnwahn-Dreipage


