Nach der Entscheidung der Bundesrichter am 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens (Pressemitteilung 101/2010) wurde mit positiver Verwunderung eine, in Klammer stehende, unauffällige Passage aufgenommen:
“… (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 Euro an).”
Nach einer kurzen Sammelphase wurde aber der neue Trend schnell sichtbar. Vorreiter hier, die Musikindustrie. Es werden jetzt nicht mehr nur die “großen Fische” verfolgt,


