Am 08.Oktober 2009 berichtete RA Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde|Beuger & Solmecke von einer Abmahnung mit “Zeitverzug“ (2 Jahre).
- Kanzlei Schutt & Waetke,
- Rechteinhaber: Zuxxez Entertainment AG
- Computerspiel: “Two Worlds”
- Datum Abmahnung: 05.10.2009
- Log-Datum: 31.07.2007
RA Solmecke: "Schon früher war es so, dass die abmahnenden Kanzleien mit einem Zeitverzug abgemahnt haben. Dass nun aber zwei Jahre alte Rechtsverstöße wieder “aus dem Keller geholt werden”, ist eher ungewöhnlich. Bislang wurden Rechtsverstöße abgemahnt, die längstens ein Jahr in der Vergangenheit lagen. Rein rechtlich gesehen, ist das Vorgehen nicht zwangsläufig zu verurteilen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung der Verstöße liegt regelmäßig bei drei Jahren."
In einem der Initiative Abmahnwahn-Dreipage vorliegenden Abmahnfall, scheint die Kanzlei Schutt, Waetke noch eine Schippe draufzusetzen.
- Kanzlei Schutt & Waetke,
- Rechteinhaber: Techland Polen
- Computerspiel: “Call of Juarez ”
- Datum Abmahnung: 11.05.2010
- Log-Datum: 02.02.2007
- Pauschalbetrag: 500,00 EUR
Natürlich wissen wir nicht, ob die Akteneinsicht durch den Staatsanwalt erst dieses Jahr gewährt wurde, ob man sich gewisse Reserven für schlechte Zeiten angelegt hatte oder beim Frühjahrsputz im IP-Keller noch Altfälle zum Vorschein kamen. Wichtig für die Betroffenen: "Klingt komisch ist aber so!"
Reagieren Sie auf alle Fälle auf die Abmahnung mit Abgabe einer strafbewehrten sowie abgeänderten Unterlassungserklärung.
Hände weg von der originalen Unterlassungserklärung!
Link: Mod. UE
Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage ist der Meinung, der Abgemahnte muss mittels einer abgeänderten Unterlassungserklärung reagieren, gestritten über die Forderungshöhe der Abmahnung und deren Berechtigung – wird später.
Weiterführender Link: Abmahnfibel
Bei eventuell auftretenden Unsicherheiten, beauftragen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt von unserer Liste empfohlener Anwälte.


