Wenn man die Abmahnungen der Musikindustrie, damit meine ich aber nicht die der sog. One-Song-Abmahner, der vergangenen Zeit näher betrachtet, wird einiges schnell ersichtlich. Zur Durchsetzung des Zieles der Zerschlagung der Internettauschbörse konnte man bislang einen unzweifelhaften politischen Auftrag der abmahnenden Kanzlei + Log-Firma der Majorlabels erkennen. Auch wenn die Bundesverbandsherren nicht müde werden, trotz stetigen Rückgang der illegalen Downloads, gebetsmühlenartig den Benutzer einer Internettauschbörse für den Einbruch des übersättigten CD-Marktes verantwortlich zu machen.
Wenn man jetzt einen Hauch von Verständnis aufbringt für die Situation der Musikindustrie, konnte mann noch irgendwie nachvollziehen die Abmahnungs- und Klagewellen gegen Filesharer, die Musiktitel ab 500 Einzeltitel anboten oder als sog. Releaser fungierten in den Internettauschbörsen bzw. bei One-Klick-Hoster (Direct Download). Spätestens mit dem Abmahnen eines Musikalbums für die stolze Summe von 1.200 Euro, konnte man die Meinung vertreten, dass die Musikindustrie im digitalen (Geschäftsmodell Abmahnung-)Zeitalter endlich angekommen ist. Es war nur eine Frage der Zeit, wenn man den Einzelsong als lukrative Abmahnung entdecken wird.
Am 20.Mai berichtete Rechtsanwalt Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M. intellectual property law von der Waiblingenner Kanzlei M|S Concept Rechtsanwälte von einer vorliegenden Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch über 7 Einzeltitel im Auftrag eines führenden Majorlabels aus einem Top 100 Single Chart Container heraus.
Veröffentlichung ohne Erlaubnis der Firewall!
Die weiteren Aussagen können ohne Statement nur Spekulationen bleiben. Stellt die Abmahnung von 7 einzelnen Titeln aus einem Chart Container heraus, Verzweiflung, Geldgier oder Kampf gegen die Achse des Bösen – den gemeinen Raubkopierer – dar, oder ist es eine Vorreiterrolle als Antwort der Pressemitteilung Nr. 101/2010 des BGH vom 12.05.2010? Auch ist die Forderung der Summe von 1.200,00 Euro für ein “halbes Musikalbum“ einfach unverschämt dreist.
Ein entscheidender Aspekt, dass sich jetzt die Zahlen der Folgeabmahnungen drastisch erhöhen können, denn ein Top 100 Single Chart Container ist sinnbildlich ein Kadaver, woran sich die Geier laben können. An einem möglichen Szenario, möchte ich es verdeutlichen.
Mögliche Abmahnungen: Top 100 Single Charts vom 09.03.2010
Kanzlei Rechtsanwälte Rasch
01. Lena Meyer-Landrut – Satellite
13. Lena Meyer-Landrut – Bee
20. Lena Meyer-Landrut – Love Me
02. Stromae – Alors On Danse
22. Jennifer Braun – I Care For You
85. Jennifer Braun – Bee
Kanzlei Nümann + Lang
32. Culcha Candela – Monsta
77. Culcha Candela – Schöne Neue Welt
Kanzlei Denecke/v. Haxthausen & Partner
14. Frauenarzt / Manny Marc – Disco Pogo
37. Frauenarzt / Manny Marc – Das Geht Ab
44. Scooter – Stuck On Replay
100. Milow – You Don't Know
Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe
74. Bushido – Alles Wird Gut
Und wenn es nicht für den langersehnten Sieg zum Grand Prix Eurovision Song Contest 2010 reicht, für eine Abmahnung allemal.
Willkommen in der Schönen Neuen Top 100 (Abmahn-)Welt!


