Hauke Scheffler – eine unendlich miese Geschichte

Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage hat sich neben der Information, Unterstützung und Aufklärung von Abgemahnten auf ihre Fahnen geschrieben, schonungslos gegen alles Negatives im Abmahnwesen vorzugehen. Wenn man halbwegs sachlich und fair berichten will, müssen auch Probleme angesprochen werden die nicht nur die abmahnende Seite betreffen. Immer wieder werden wir von Betroffenen informiert über die Machenschaften eines Anwaltes, der nach unserer Meinung nach, nicht im Interesse seiner Mandanten handelt. Es geht dabei nicht um Einzelfälle sowie hat sich ein klares Muster in der Vorgehensweise herauskristallisiert.

Weiterführende Links:

 

Am Beispiel von Herrn X, möchten wir unseren Standpunkt darlegen und mit den Lügen aufräumen.

Herr X wurde von einer Augsburger Kanzlei abgemahnt wegen eines Urheberrechtsverstoßes hinsichtlich eines Spielfilms. Die Forderungen betrugen pauschal 700,00 EUR verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die Abgabefristen näherten sich und so setzte sich Herr X am Wochenende an seinem PC. Er googelte gezielt nach den Abmahnungen der Augsburger Kanzlei und wurde, Googel Ranking sei dank, schnell fündig.

 

Warum aber gerade immer wieder Scheffler?

Herr X war fasziniert von der Internetpräsenz.

Bestehende Domains:

Bayern Notruf, Scheffler RA, Rechtsreporte.de, Web-Anwaltshotline.de, Arbeitsstrafrecht.eu, Abmahnungonline.de, Schadenfix.de, Notruf-Abmahnung.de, Scheffler-RA.at, Abmahnrecht.info, Eakte.info, Medienkrise.de.

 

Wichtig für die Entscheidungsfindung von Herr X,

1. Zeitdruck (eng bemessene Abgabefristen UE + Zahlung), Unwissenheit, Angst;
2. Einen 24-Notruf auch am Wochenende mit dem Slogan: 24h – Service rund um die Uhr;
3. Die aufgelisteten Titel:
Rechtsanwalt Dr. jur. Dipl. jur. Hauke Scheffler
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Schlichter nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz,
getreu dem Motto: Zeige dem Deutschen eine Uniform bzw. einen Titel, und er hält dich für wichtig;
4. Die Schefflerschen Maxime:

 

Herr X entschied sich aus diesem Gründen für Scheffler. Am wichtigsten für ihn aber, dass die Kanzlei auch sofort, trotz Wochenende, erreichbar war und versprochen wurde – keine – Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung. Auch nicht eine Modifizierte, denn die Unterlassungserklärung ist ja ein 30 Jahre über dem Kopf schwingendes Schwert.


Lüge Nummer 1: Mod. UE als Internetmärchen

Die modifizierte Unterlassungserklärung (mod. UE) ist die größte Errungenschaft des Abgemahnten und es hat sich mittlerweile durchgesetzt:
Abgabe einer modifizierten UE, gestritten über die Forderungen und Berechtigung der Abmahnung wird später.

Die Rechtsprechung gibt hier glasklare Antwort:


LG Berlin, Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren v. 23.03.2010, Az. 16 O 136/10

Herr X rief die Kanzlei an und es wurde sich darauf geeinigt, das man erst die Abmahnung lesen muss sowie Herr X in der Zwischenzeit die Unterlagen zur Beauftragung unterzeichnen sollte. Nach der Frage über die Kosten kam ein undeutliches Gemurmel, wo nach der Auffassung von Herrn X der Betrag von 400,00 EUR erwähnt wurde. Gesagt, getan. Herr X unterschrieb alles und schickte es an Scheffler zurück.


Warum beauftragt man einen Anwalt ohne Kenntnis der genauen Honorarhöhe?

Wenn ich von meinem Fall ausgehe, ich wurde am 14.12.2006 abgemahnt (Forderung 150,00 EUR), hatte ich beim Anruf mit der renommiertesten Kronacher Kanzlei nur zwei Fragen:
1. Bearbeiten Sie solche Fälle?
2. Wie viel kostet es?
Antwort:
zu 1. Ja!
zu 2. ca. 350 EUR!
In diesem Fall war eine Beauftragung eines Anwaltes für mich in jedem Fall ausgeschlossen. Ich bezahle doch nicht, über das Doppelte, um vielleicht im Endeffekt die geforderte Summe aus der Abmahnung auch noch hinzulegen. Das ist absolut unlogisch (vorsichtig ausgedrückt)!

 

Kritik Nummer 1

Jeder Anwalt muss dem Mandanten einen Festpreis, den er auch kennt, verdeutlichen. Scheffler aber lässt in der Regel seine Mandanten über die Honorarhöhe im Unklaren. Hier werden eiskalt die Unwissenheit, Angst und das Vertrauen ausgenutzt. Der beschriebene Fall ist kein Einzelfall.


Kritik Nummer 2

Herr X wurde mitgeteilt, das an allen infrage kommenden Gerichtsständen, Schutzschriften abgegeben wurden, um der Abmahnung entgegenzuwirken.


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„Sollte bei einem dieser Gerichte eine einstweilige Verfügung durch die Gegenseite beantragt werden, so hat das Gericht unsere Schutzschrift und somit unsere Argumente mit in seine Entscheidungen aufzunehmen.“

Ca. 22 Schutzschriften hinterlegt bei den Landgerichten: Berlin, Bielefeld, Bochum, Braunschweig, Bremen, Erfurt, Frankenthal, Frankfurt am Main, Halle, Hamburg, Hannover, Kassel, Köln, Magdeburg, Mannheim, München I, Nürnberg, Fürth, Oldenburg, Potsdam, Rostock, Saarbrücken und Stuttgart.
Die Schutzschrift ist natürlich eine Form der Gegenwehr bei unberechtigten Abmahnungen. Aber selbst bei deren Hinterlegung (und das muss jeder Rechtsanwalt wissen) verbunden mit der Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt und jeder Richter wird eine EV erlassen. Und dies weiß Scheffler ganz genau. Regelmäßig haben für diese Schutzschrift-Vorgehensweise seine Mandanten einstweilige Verfügungsverfahren erhalten mit dem Ergebnis, dass diese jetzt vor einen horrenden Schuldenberg stehen und die Unterlassungserklärung doch abgeben müssen.

LG Hamburg, Beschluss vom 30.06.2009, Az. 308 – 315/09 :
4. … begründet die Vermutung der Wiederholungsgefahr. Zur Ausräumung dieser Vermutung wäre nebst einer Einstellung der Nutzung die Abgabe einer ernsthaften, unbefristeten, vorbehaltlosen und hinreichend strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung erforderlich gewesen, wie sie erfolglos verlangt worden ist."



LG München I, EV vom 07.10.2009, Az. 7 O 18649/09 :
5. Der Antragsgegner wird darauf hingewiesen, dass die Schutzschrift vom 22.09.2009 der Kammer vorlag, aber nicht zu einer anderen Entscheidung geführt hätte.

Die Schutzschrift ist deshalb nur eine Kosten verursachende Schrift – zu Ungunsten – des Betroffenen, aber – zu Gunsten – Schefflers Konto!


Das große Erwachen für Herrn X kam aber jetzt beim Erhalt der Rechnung.

Hier wird jetzt der ganze Scheffler-Wahn sichtbar. Obwohl die Abmahnung eine Forderungshöhe von 700,00 EUR beinhaltet, erhält der Mandant eine Rechnung von 1.464,53 EUR. Die doppelte Summe für,

  • sinnfreie Schutzschriften;
  • Gefahr einer wirtschaftlich ruinierenden einstweiligen Verfügung;
  • letztendlich muss die Unterlassungserklärung trotzdem abgegeben werden;
  • ach ja und die geforderten 700,00 EUR aus der Abmahnung sind auch noch nicht aus der Welt geschafft.



Warum beauftragen Sie blauäugig Scheffler?

Herr X: „Zeitdruck, Unwissenheit, Angst und die Nichtabgabe der UE. Aber man muss doch Vertrauen haben in einem Anwalt, dass er einen nicht abzockt. Oder?“

Sicherlich rechnet Scheffler gesetzestreu nach dem Gegenstandswert ab; natürlich hat Scheffler die Unterschriften für Vollmacht und Abtretung; aber er nutzt auch die Unwissenheit, Angst und Naivität aus. Und hier kommen Wut und Empörung hoch. Uns informieren immer wieder sehr viele Betroffene über die beschriebene Vorgehensweise. Wir hoffen, dass viele Menschen das hier lesen – bevor – sie Scheffler überhaupt beauftragen. Denn erst mal unterschrieben wird die Problematik zwar nicht hoffnungslos, ist aber mit nervlichen und wirtschaftlichen Belastungen verbunden.

Wer jetzt ein Scheffleropfer ist, steht aber nicht allein da. Zahlen Sie nicht voreilig oder aus Angst vor höheren Kosten einer evtl. Schefflerklage. Wenden Sie sich, ohne Hemmungen und Scheu, an folgenden Kontaktadressen:


RA Dr. Alexander Wachs

Email: info[at]dr-wachs.de
Telefon: 040-411881570

RA Dr. Ole Damm

Email: info[at]damm-legal.de
Telefon: 04321-390550

Initiative Abmahnwahn-Dreipage

Email: info[at]abmahnwahn-dreipage.de
Telefon: 09262-974217

 



 

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