Halbjahresstatistik: 01.01.-30.06.2010



 


 

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Das erste Halbjahr 2010 ist vergangen. Nach den ernüchternden Zahlen der Jahresstatistik 2009 möchten wir eine Einschätzung, Bilanz sowie einen möglichen Ausblick für das zweite Halbjahr 2010 geben. Mit mittlerweile mehr als 6.670 erfassten und anonymisierten Datensätzen kann man eine statistische Signifikanz erwarten.

 

Anfänglich möchte ich mich ganz herzlich bei Princess15114 bedanken, für ihr Engagement, die Bereitstellung eines Servers, die Hege und Pflege der Datenbank sowie die korrekte und saubere Erhebung der Statistik:

Danke, Princess15114.


Wen man das erste Halbjahr analysieren will, kommt man zwingend zu der Einschätzung, dass das Jahr 2010 bis jetzt ein sehr ereignisreiches, spannendes Jahr war:  ein 30-prozentiger Anstieg der Abmahnungen, das längst erwartete BGH-Urteil zum offenen WLAN, Vorbereitung der Reform des bestehenden Urheberrechts in bestimmten Bereichen (3. Korb) – brisanter Stoff, aber auch konstruktive Kritik fehlt nicht.

Obwohl eine erste Pressemitteilung (siehe Nr. 101/2010) des Bundesgerichtshofs einen Funken an Verwunderung und Hoffnung schlug, wurden die Optimisten schnell eines Besseren belehrt. Mit der Veröffentlichung des Volltextes: Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens, am 02.06.2010 kehrte wieder Ernüchterung ein.
Von der an sich richtigen Anwendung des § 97a Abs. 2 UrhG war keine Rede mehr: ein unzureichend gesichertes WLAN-Netzwerk schütze nicht, und der Betroffene in der Einzelfallentscheidung sei als Störer, nicht aber als Täter haftbar. Natürlich sind die Richtlinien klar, dass die massenhaft begangenen Rechtsverletzungen eingedämmt werden müssen. Ob aber eine Reduzierung dahingehend, dass eine ermittelte IP gleichzusetzen ist mit einem Anscheinsbeweis der stattgefunden Rechtsverletzung, der rechte Weg ist, bleibt abzuwarten. Was diese Entscheidung der Bundesrichter wert ist, wird die Zukunft zeigen.

Von Seiten der Abgemahnten gab es im Wesentlichen keine nennenswerten positiven Entscheidungen. Man muss einfach eingestehen, dass die Gegenseite ihr Handwerk versteht, die eigenen Anwälte oft nur ungenügend. Das Vertreten einer Position der Stärke funktionierte nur so lange, wie die Gegenseite nicht gerichtlich reagierte. Man sollte wieder zu handwerklichen Fähigkeiten zurückfinden: “back to basic“.

Gefährlich ist auch die Entwicklung in Bezug auf die Zustimmung zu unabhängigen Gutachten vor Gericht. Gerade die Entscheidungen des AG Bruchsal (Az. 4 C 409/07; nicht rechtskräftig da unterbrochen) und des AG Frankfurt am Main (Az. Az. 30 C 562/07) machen deutlich, dass man auch durchaus der Gegenseite ein aussagekräftiges Gutachten sponsorn kann, mit dem Nachfolgende in ihrer anwaltlichen Tätigkeit zugunsten des Beklagten es schwer haben werden. Weiterhin ist die Tendenz zu beobachten, dass Abgemahnte, die verklagt werden, aus falsch verstandenen Spargründen sich selbst (ohne Anwalt) vertreten. Hiervon ist abzuraten.

Die Abgemahnten müssen endlich erkennen, dass die Zeichen auf Sturm stehen. Selbstbeweihräucherungen oder Bäder im Selbstmitleid sind kontraproduktiv. Man muss endlich, nach fünf Abmahnjahren, erkennen, dass ein Verdrängen der Tatsachen und die Selbstzuschreibung des Opferstatus zwar beruhigt, aber die Entwicklung im Abmahnwesen nicht aufhält, sondern sie sogar indirekt stärkt. Es sind Abgemahnte gefragt, die neben mod. UE + Nichtzahlen auch Rückgrat beweisen – einerseits vor Gericht, anderseits durch Engagement im Kampf gegen das Abmahnwesen.

Ich möchte es anhand eines eigen erlebten Beispieles erläutern. Bis zum so genannten “Colorado-Vertrag“ zwischen Herrn RA Dr. Wachs und meiner Person gab es gewisse Differenzen mit einem anonymen User. Dieser Streit eskalierte, nachdem der anonyme User auf seinem Blog einen Posting veröffentlichte, der weit weg von Gut und Böse war. Da ich die wahre Identität bis heute nicht kenne, habe ich am 22.05.2010 an den Hostprovider eine Löschaufforderung versendet. Nach einem aufwändigen Schriftverkehr mit dem Hostprovider wurde der bemängelte Beitrag vollständig am 16.06.2010/03:00 Uhr gelöscht.


Hinweis!
Es wurde weder eine Abmahnung erteilt bzw. Unterlassungserklärung, noch Schadensforderungen für ein Waisenhaus im Westjordanland gefordert.

Urplötzlich befand ich mich als Verletzter selbst am Marterpfahl des Abmahnwahns angebunden und sah die Beile der Netzindianer auf mich zufliegen. Ich musste mich auf einmal rechtfertigen, dass ich Verletzungen an meinen Persönlichkeitsrechten geltend machte. Nicht derjenige, der mich als “Kinderschänder“, “Drogensüchtigen“ und “Triebtäter“ offen (, sich aber selbst hinter der Anonymität seines Nicknamens versteckend,) brandmarkte war der Täter, sondern derjenige schlüpfte jetzt selbst in eine Opfer(lamm) Rolle.  Ja selbst die Einsicht für sein kriminelles Handeln fehlte, da er selbst im Forum postete: „… warum ich mich aufrege, es wäre doch ein ganz normales Posting!“ Um Mitleid in seinem Forum zu suchen, schrieb er auch gleich die Wahrheit verdrängend: „Wurde verschoben und hernach von einem Abmahner abgemahnt“. Im Gegenteil, es wurde die Lage verkennend sofort angekündigt: „Der ganze Quatsch geht aber bald in die nächste Runde … Versprochen!

Und nichts anderes passiert doch bei der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung!

Man muss einfach akzeptieren, ist die Abmahnung berechtigt, muss man die Konsequenzen tragen, sowie handelt es sich nicht um ein Kinderspiel mit Bettelbriefen. Natürlich, solange keine konsequente Rechtsverfolgung ersichtlich ist, bleibt die Vorgehensweise:
1. Mod. UE,
2. Nichtzahlen,
die effektivste Option eines Abgemahnten. Aber wir rufen zur Vorsicht auf. Jeder Strategie, auch die blödsinnigste, funktioniert nur solange, bis die Gegenseite keine angemessenen Schritte einleitet.

Für diejenigen, die die Lage im Abmahnwesen verfolgen, ist ersichtlich, dass sich mit jedem neuen Gesetz die Situation für Anschlussinhaber in Deutschland verschärft. Das Ziel ist schon seit Langem vorgegeben: Zerschlagung aller illegalen Downloads im Internet mit allen Mitteln. Heute die P2P-Tauschbörse, morgen die Sharehoster, das Webradio, MyVideo + YouTube, Kino.to usw. Einerseits ist es richtig, dass unter den nach unser Statistik 2009 453.000 Abgemahnten auch der eine oder andere dabei gewesen sein wird, der berechtigt abgemahnt wurde. Andererseits gilt immer noch die Forderung – und wir werden nicht müde, es zu betonen -
 „Abmahnung ja, aber angemessen und menschlich“
sowie die Aussage
Wer jetzt nicht kauft, kauft später auch nicht!

Erkennt alle die Vorboten der nahenden apokalyptischen Reiter. Steht auf aus Euren vier Wänden und der heimischen Identität und engagiert Euch im Kampf gegen das Abmahnwesen bzw. gegen die Entwicklung zum gläsernen Bürger und Anschlussinhaber.



Dr. Dirk Eßer, Vorsitzender Richter und Pressesprecher:
„Richtig ist, dass im Jahr 2010 bis Ende April knapp 4.000 Verfahren hier eingegangen sind. Die Anzahl der jeweils umfassten IP-Adressen schwankt; sie liegt in einzelnen Fällen auch schon einmal über 3.000 pro Antrag.“


Wenn wir von 453.000 Abgemahnten 2009 ausgehen und dass nach unserer Analyse in diesem Jahr ein anhaltender Anstieg von 30 Prozent zu verzeichnen ist, haben wir im ersten Halbjahr jetzt schon vermutlich ca. 344.000 Abgemahnte.

Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage

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