2000 gute Gründe gegen Scheffler

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Regelmäßig muss die Initiative AW3Page, über die Machenschaften eines Anwaltes berichten, der nicht nur selbst ein schlechtes Licht auf den Berufsstand des Anwaltes wirft, sondern mit äußerst fragwürdigen und gleich bleibenden Methoden seine Mandanten regelrecht abzockt.

Weiterführende Links:

  1. Scheffler: Wer es billig will, ist selber Schuld
  2. Hauke Scheffler: Eine unendlich miese Geschichte
  3. AG Wildeshausen: Streitwert für ein Album nur 1.200 Euro
  4. Warnhinweis oder Kaltstellen?

Dabei frage ich mich manchmal, warum  wird man so? Vielleicht, liegt die Antwort näher als man denkt. Wenn Scheffler – spekulativ – 2009, ca. 2.000 Mandate hatte, wo er im Regelfall eine Rechnungsforderung in Höhe von 1.200,00 Euro stellt, hätte er einen angenommen Verdienst in Höhe von 2.400.000,00 Euro! Aber die genauen Zahlen werden wir wohl nie erfahren.

Positiv, dass mittlerweile eine Anzahl von Urteilen erstritten wurde, die hier Scheffler klar in die Schranken weisen.

  1. AG Wildeshausen, Urteil vom 17.05.2010, Az. 4 C 497/09
  2. AG Aachen, Urteil vom 18.07.2010 – Az. 115 C 77/10
    Urteil noch nicht rechtskräftig; Nachinstanz: LG Aachen, 5 S 127/10
  3. LG Magdeburg, Urt. vom 08.09.2010 – 2 S 226/10

Am Beispiel von zwei Betroffenen möchte ich meinen Standpunkt darlegen.


1. Frau X

Frau X wurde von einer Regensburger Kanzlei abgemahnt wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung und aufgefordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hier bei ging es um einen Film einer Frankfurter Rechteverwerters und die Forderungen betrugen insgesamt EUR 650,00.

Natürlich muss man auch sagen, dass jeder Mandant, eine Vergütungsvereinbarung mit Erläuterungen unterzeichnen muss, in der geregelt werden.
1. 1,9‘er GG RVG;
2. der zugrunde legende Streitwert, ist der in der Abmahnung genannte “Angriffstreitwert“;
3. für einen ersten mündlichen oder schriftlichen Rat oder Auskunft EUR 190,00 zzgl. MwSt.;
4. Ausarbeitung eines Gutachtens 250,00 zzgl. MwSt.;
5. Ratenzahlungen nur in Ausnahmefällen und mit einer max. Laufzeit von 12 Monaten.

Zitat Scheffler: “Mündliche Nebenabreden gibt es nicht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.“

Frau X beauftragte Scheffler war aber nicht einverstanden, dass obwohl auf seiner Website angepriesen wurde die Geschichte über das Internetmärchen von der mod. UE, jetzt selbige abzugeben. Frau X wollte kämpfen, das sie es nicht gewesen war. Sie wollte keine EUR 650,00 bezahlen, für etwas, was sie nicht gewesen ist. Es kam, wie es kommen musste. Mit Erhalt der Rechnung dachte Frau X an einen schlechten Scherz.

Man muss wissen, Scheffler hat nur eins gemacht, per Textbaustein eine mod. UE formuliert, die nie versendet wurde. Ja, es wurde kein einziges Schriftstück an die Gegenseite versendet, und das für stolze 1.737,64 Honorar.

Frau X hat fristgerecht Widerspruch eingelegt und wird sich wehren.


2. Herr Y

Herr Y und seine Ehefrau sind zusammen Anschlussinhaber und bekamen eine Abmahnung von einer Regensburger Kanzlei. Hier handelt es sich um die Koch Media AG als Rechteinhaberin und dem Streitgegenstand, dem Film “Moon“ für standardisierte EUR 650,00.

Herr Y war wie alle Betroffenen, von der Website und deren Inhalt, sowie der ständigen Erreichbarkeit rund um die Uhr fasziniert. Nach der Beauftragung, wurde durch Scheffler eine mod. UE, für beide Anschlussinhaber im Abmahnschreiben, abgegeben sowie ein Vergleichsvorschlag der Gegenseite unterbreitet. Pikant die Höhe des Vergleichs, der m.E. ein Standardbetrag von Scheffler zu scheinen ist. Ein positives Ergebnis liegt Herrn Y aber nicht vor.

Herr Y hat Scheffler das Mandat entzogen und wird es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Hier in diesen Fall wird aber deutlich, obwohl Scheffler selbst auf seiner Website mit dem Slogan: Das Märchen von der modifizierten Unterlassungserklärung (Link1, Link2) wirbt, wird eine mod. UE selbst von ihm abgegeben.

Zitat Scheffler:
Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann Ihre gesamte Existenz gefährden, da die Haftung zeitlich und inhaltlich unüberschaubar ist. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmefälle, in denen wirklich zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung geraten werden kann.

Interessant auch, dass für den Zusatz der Ehefrau auf der Schefflerschen mod. UE sowie für ein futurisches Vergleichsangebot, eine stolze Zwischensumme, von gesamt: EUR 2.008,24 zusammen kam!


Schefflers Warnung vor dem Internet!

Lesen: Rechtsklick, Link in einem neuen Fenster öffnen!

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Auszug:

Nein, hier wird nichts gelogen oder unter dem Deckmantel der Anonymität versteckt. Der Autor ist jederzeit bereit – mit schriftlicher Genehmigung der Betroffenen – alle Behauptungen zu bewiesen und die ladungsfähige Adresse steht bekanntlich im Impressum!

Ja, es ist persönlich. Ihnen gehört nach m.E. einfach das Handwerk gelegt!


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