Update: Spende – Gegengutachten

23:59:18

Im Juli 2008 berichtete Gulli.com, im August 2008 der Heise Verlag über eine Filesharing-Nutzerin, die sich gegen ihrer unberechtigte Abmahnung zur Wehr setzte.

Am 13. August 2008 kam es zu einem Aufruf, wo alle aufgefordert wurden, für den Kostenvorschuss für ein unabhängiges Gutachten in Höhe von EUR 5.000,00 zu spenden. Zielstellung: Wurde von der Klägerin die Datei angeboten und ist die Software der Protokollierung Firma Media Protector GmbH in der Lage dieses beweissicher nachzuweisen.

Das Ergebnis der Spendenaktion war überwältigend. Innerhalb 13 Tagen wurde ein Spendeneingang von EUR 5.292,30 verzeichnet. Ich möchte mich nochmals an dieser Stelle bei allen bedanken, die einerseits darüber berichteten, zur Spende aufriefen und anderseits großzügig, egal, in welcher Höhe, spendeten.



Insbesondere möchte ich hier erwähnen RA Dr. Wachs (Spendenkonto), Gulli.com und den Heise Verlag, einem nicht genannt werdenden IT-Software-Unternehmen, die angeschlossenen Foren von Gulli.com, Heise.de, Netzwelt.de/Forum und des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V.. Jeder der 233 Spender verdient Dank und Anerkennung.


Wie ist der aktuelle Stand?

Mit Erlaubnis des Klägers sowie gleichzeitig Beklagten darf ich nachfolgende Zusammenfassung veröffentlichen. Ich bitte um Verständnis, dass aufgrund des laufenden Verfahrens im Weiteren keinerlei Fragen diesbezüglich beantwortet werden.

Herr X und Frau Y (im Weiteren nur Herr X) wurden abgemahnt durch die Kanzlei Negele|Zimmel |Greuter| Beller – Rechtsanwälte wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung sowie aufgefordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Herr X war sich aber sicher, dass die Abmahnung unberechtigt sei. Die Behauptung, dass die beauftragte Protokollierung Firma Media Protector GmbH beweisen kann, dass der streitgegenständliche Film weltweit angeboten wurde, konnte nicht der Wahrheit entsprechen, da Herr X, zwar einen P2p-Client verwendet, aber einen sogenannten MOD-No Upload-Client (vgl. Leecher) der kein Anbieten zulässt. Nach einem privaten Gutachten, was Herr X in Auftrag gab, wurde ein Anwalt gefunden, der trotz geringen Streitwert den Fall übernahm und bis dato einen guten Job tätigt. Der Anwalt von Herr X verklagte den Abmahner zur Zahlung von Schadensersatzforderungen, da durch die Beauftragung eines eigenen Anwaltes i.V.m. der unberechtigten Abmahnung, Herrn X unnötige Kosten entstanden sind. Nachdem der Amtsrichter die technischen Dinge infrage stellte, wurde ein unabhängiges Gutachten anberaumt, mit dem beide Prozessparteien einverstanden waren. Dabei wurden der Klägerin einen Kostenvorschuss von EUR 5.000,00 sowie der Beklagten über EUR 3.000,00 auferlegt.



In diesem Stadium reagierte die Beklagte und verklagte ihrerseits mittels Widerklage Herrn X zur Zahlung von Schadensersatzforderungen in Höhe von EUR 6.000,00. Nach Ablehnung des ersten bestellten Gutachters durch den Anwalt von Herrn X wurde am Dienstag das endgültige Gutachten des zweiten Sachverständigen dem Gericht und nachfolgend allen beteiligten Parteien vorgelegt. Es kann zum Inhalt des Gutachtens, was noch niemand anderen vorliegt, nur so viel gesagt werden, dass der Kostenvorschuss in Höhe von EUR 5.000,00 höchstwahrscheinlich wieder an uns zurück fliest. Viele mussten aber jetzt lernen, dass die Mühlen der Justiz langsam mahlen. Anfang 2011 wird deshalb, der genaue Termin steht noch nicht fest, auf der Grundlage des Gutachtens am Landgericht höchstrichterlich geklärt werden,

  1. War die Abmahnung unberechtigt/berechtigt und stehen Herrn X seine Schadensersatzforderung zu;
  2. Ist die Widerklage berechtigt und stehen der Klägerin, ihre geforderten Schadenersatzforderungen in Höhe von EUR 6.000,00 zu.

Herr X wird nach Prozessende jeden das Gutachten zur freien Verfügung stellen sowie einen ausführlichen Gerichtsbericht veröffentlichen.


Wir können nur allen Betroffenen, die eine Abmahnung durch die Kanzlei Negele|Zimmel |Greuter| Beller – Rechtsanwälte erhalten haben dringend empfehlen:

1. Abgabe einer mod. UE
(Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.)

Versand:
→ 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
→ 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
→ 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und Versand beeiden kann.

2. Nichtzahlen

Reaktion auf weitere Post
→ vom Anwalt – keine (archivieren + ignorieren)
→ vom Gericht:
(a) Mahnbescheid – allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
(b) Klageerhebung – sofort einen Fachanwalt beauftragen.


SH für die Initiative AW3Page

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