14:30 Uhr
Seit dem 25. November empfiehlt die Initiative AW3P, das ein Neuabgemahnter,
- eine mod. UE abgeben; http://abmahnwahn-dreipage.de (oben links, 2. Link Navigation Menu),
- nicht zahlen und
- Akteneinsicht in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vornehmen soll.
Sehr viele Betroffene und Engagierte kommen mit den Grundgedanken anscheinend nicht klar und es wird immer wieder die eine Frage deutlich: Wozu brauche ich diese blöde Akteneinsicht überhaupt?






