RA Dr. Hauke Scheffler: “Es geht immer darum, letztendlich möglich viel Geld zu verdienen.“

16:20 Uhr

Immer wieder berichtet die Initiative Abmahnwahn-Dreipage von den “Machenschaften“ eines Münchner Rechtsanwaltes. Ein Kampf Don Quichotte AW3P gegen Windmühlen? Nein! Man muss für seine Ideale alles geben, nicht nur “*-chen“ um nicht anzuecken.

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Bislang dachte ich, dass Scheffler seine Abzocke nicht übertreffen kann. Aber weitgefehlt. In einem neuen, der Initiative AW3P vorliegenden Beispiel eines Opfers, muss es nur heißen:

“Scheffler: Schlimmer geht’s immer!“

Abgemahnter Herr X erhält von einer Regensburger Abmahnkanzlei 5 Abmahnungen. Vorgeworfen wird Herrn X, er habe urheberrechtlich geschützte Filme pornografischen Inhalt downgeloadet, anderen angeboten und wird je Schreiben aufgefordert, neben einem pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von EUR 650,00, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Herr X versteht die Welt nicht mehr, da er die vorgeworfenen Rechtsverletzungen nicht getätigt hat und EUR 3.250,00 unangebracht hoch erscheinen.

Wie immer nimmt der Schefflerwahnsinn seinen Lauf …

Herr X landet bei der Suche im World Wide Web und Dank des “Google-Anzeigen-Awards“ schnell auf die Internetpräsenz von Scheffler. Beim Studieren der Internetseite ist Herr X schnell begeistert.

 



Notruf Abmahnung: Sie arbeiten um diese Zeit? Wir auch!

UNSER ZIEL: SIE ZAHLEN NICHTS!

Das Märchen von der modifizierten Unterlassungserklärung, 1. Teil + Teil 2

Wehren Sie sich! Rufen Sie uns an! Es lohnt sich!

 


Das macht schon einen gewaltigen Eindruck. Ein Anwalt, der kämpferisch sich präsentiert und rund um die Uhr erreichbar ist.

 

Originalzitat Schriftsatz RA Dr. Scheffler:

zum vergrößern Bild links anklicken!
 

Das Erwachen kam aber, mit Erhalt der Kostennote gemäß Vergütungsvereinbarungen.

 

Für jede Abmahnung berechnet man ein Kostennote

 

Gegenstandswert: EUR 30.650,00
1,3 GG Nr. 2300 VV  RVG EUR 1.079,00
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG EUR 20,00
Zwischensumme netto EUR 1.099,00
19% Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG EUR 208,81
Gesamtbetrag EUR 1.307,81

 
 
6.539,05 Euro anwaltliche Gebühren für 5 modifizierte Unterlassungserklärungen und Vergleichsangeboten, jenseits von Gut und Böse. Wahnsinn!

Sicherlich gibt es hier den einen Punkt, das der Betreffende bereitwillig die Vergütungsvereinbarungen mit Erläuterungen unterzeichnet.
 

Amtsrichter des AG Wildeshausen und Elmshorn:
[…]Der Beklagte kann der Klägerin nicht entgegenhalten, dass der Zedent weitere Aufklärungspflichten verletzt habe. Der Rechtsanwalt muss den Mandanten grundsätzlich nicht ungefragt auf die gesetzliche Vergütungspflicht hinweisen. Es ist aber anerkannt, dass unter bestimmten Umständen der Rechtsanwalt nach Treu und Glauben verpflichtet sein kann, auch ungefragt über die voraussichtliche Höhe der Vergütung aufzuklären. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalles.[…]

Aber bedarf es denn einen zweiten Anwalt, um die Vereinbarungen des Ersten zu überprüfen und zu übersetzen? Ich bin der festen Überzeugung – nein!

 


Urteile betreff RA Dr. Hauke Scheffler

⇒ AG Gernsbach – 1 C 206/09 (noch nicht rechtskräftig)
⇒ AG Hannover – 539 C 10423/10 (noch nicht rechtskräftig
⇒ AG Elmshorn -  49 C 57/10 (noch nicht rechtskräftig)
⇒ LG Oldenburg – 16 S 300/10; Vorinstanz AG Wildeshausen – 4 C 497/09
⇒ AG Celle – 15 C 1335/10 (7b)
⇒ LG Aachen – 5 S 127/10; Vorinstanz AG Aachen – 115 C 77/10
⇒ LG Magdeburg – 2 S 226/10


 

Die Initiative AW3P kann nur jeden anraten, diese offensichtliche Abzockerei nicht einfach hinzunehmen. Anderseits und das ist der Irrsinn, kommt man günstiger, wenn man sich verklagen lässt, als wenn man die Rechnung voll zahlt. Hier übernimmt auch eine vorhandene Rechtsschutzversicherung, da es sich nicht um eine Urheberrechtsstreitigkeit handelt.

 



Sendung des Rundfunk Berlin Brandenburg:

rbb – was! Wirtschaft Arbeit Sparen 13.12.2010

Zitat RA Hauke Scheffler:
[...]Es ist grundsätzlich so, dass man natürlich sich heute mal von den Gedanken freimachen muss, dass die Rechtsanwälte sozusagen ehrhafte Teile der Rechtspflege sind. Anwälte sind heute in der Regel kommerziell denkende Unternehmen. Und diese Abmahnkanzleien gehören im besonderen Maße dazu. Das heißt, es geht immer darum, letztendlich möglich viel Geld zu verdienen.[...]

Die Initiative AW3P kann Ihnen dieses einemal nur Recht geben. Sie sind unserer Meinung nach, in keinem Fall ein ehrenhafter Teil der Rechtspflege, Ihnen geht es nur darum möglich viel Geld zu verdienen und Ihre Mandanten bleiben ohne Wimpernzucken auf der Strecke.

Auszug aus dem Ehrenkodex der Rechtsanwälte
⇒ Vorrangiges Ziel eines jeden Rechtsanwaltes ist der Schutz der Interessen seiner Mandanten.
⇒ Alle Rechtsanwälte sind dazu angehalten, in ihrer Werbung oder in öffentlich gemachten Angaben zutreffende und genaue Informationen zu liefern und die Öffentlichkeit in keiner Weise zu täuschen.
⇒ Jeder Rechtsanwalt ist dazu angehalten, mindestens ein solches Maß an fachkundigen Dienstleistungen zu erbringen, wie es gewöhnlich von der Öffentlichkeit von einem Rechtsanwalt erwartet wird.


SH für die Initiative AW3P

 

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