17:50 Uhr
Aktuell erhalten Abgemahnte vertretene Anwälte von der Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte ein Telefax, indem Sie informiert werden, das man ab dem August 2011 keine vorbeugende Unterlassungserklärung mehr entgegen nimmt aufgrund fehlender Bevollmächtigung.
Inhalt Telefax (sinngemäß):
Wie die Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe mitteilt, wird in der dortigen Rechtsanwaltskanzlei die bisherige Praxis betreffend die Entgegennahme vorbeugender Unterlassungserklärungen abgeändert.
Ab dem 01.08.2011 besitzt die Kanzlei Nümann + Lang ausweislich des übersandten Schreibens keine Empfangsvollmacht mehr zu Entgegennahme vorbeugender Unterlassungserklärungen betreffend urheberrechtlich geschützte Werke nachfolgender Rechteinhaber: … (siehe Adressliste)
Es werden bezüglich dieser Mandanten nur noch solche Unterlassungserklärungen angenommen, bei denen bereits ein konkretes Verhältnis





