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In der Ausgabe Nr. 29/11 vom 15.07.2011 der Wochenzeitung “JUNGE FREIHEIT“ findet sich auf Seite 17 ein interessanter Artikel mit dem Titel: “Drei, zwei, eins, Abmahnung.“ Patrick Sourek berichtet in diesem Artikel, dass Anwaltskanzleien Urheberrechtsverstöße als Geschäftsmodell entdecken.
Gewagt dagegen die These, dass was das Vorgehen der "Abmahnanwälte" fast kriminell macht, die Frage ist, woher sie die Daten über die vermeintlichen Nutzer beziehen. Diese werden oft durch "Drittanbieter" illegal angeboten, welche sich in Tauschbörsen und Foren einklinken, um dann die Daten der Nutzer mitzuschneiden sowie dass es Kanzleien gibt, deren ausschließliche Tätigkeit im Bereich Abmahnung liegt, zeigt schon, dass hier mit einer Rechtslücke Profit gemacht wird. Dass sich diese Kanzleien zu diesem Zweck auch noch illegal die Daten von Tauschbörsen-Nutzern verschaffen, ist skandalös.