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Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke am 04.08.2001 berichtet, hat das Oberlandesgericht Köln festgestellt, das unter Würdigung aller Umstände die Inhalte und Wortwahl der im Video gemachten Äußerungen
[...]Zunächst einmal die Problematik bei den "Nümann + Lang"-Abmahnungen, dass hier das Prinzip der häppchenweisen Abmahnungen verfolgt wird, denn, wer mehrere Rechteinhaber vertritt, wie Nümann + Lang, kann auch mehrfach abmahnen.[...]
nicht als unangemessen herabsetzend oder verunglimpfend anzusehen sind.
Berufungsurteil im Volltext: OLG Köln Urteil vom 29.07.2011, Az. 6 U 56/11




