11:15 Uhr
Wie "heise online" berichtet, haben die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften die Tarife zur Urheberrechtsabgabe auf externe Festplatten und Handys im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Verhandlungen zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Branchenverbänden – darunter beispielsweise der Informationskreis AufnahmeMedien – waren zuvor ergebnislos abgebrochen worden.
Wie im Falle von Druckern, PCs, USB-Sticks und anderen Speichermedien bereits geschehen, wollen die Verwertungsgesellschaften auch für externe Festplatten die aus dem Urheberrecht abgeleiteten Vergütungsansprüche geltend machen – und zwar rückwirkend zum Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft am 1.1.2008. …




