14:32 Uhr
Es gibt immer wieder Diskussionen, Meinungen und Kritiken hinsichtlich eines veralteten "analogen" Zivil- bzw. Urheberrecht. Besonders deutlich wird dieses im heutigen digitalen Zeitalter und beim Thema Abmahn(un)wesen in Deutschland. Es werden immer mehr Rufe laut nach einem "digital" angepassten Recht.
2012 muss man einfach nur sagen, dass sehr viele Gesetze und aktuelle Gerichtsentscheidungen einfach "digital" antiquiert sind. Der heutige Gerichtsbericht soll sich deshalb nur auf einen Kritikpunkt konzentrieren und gleichzeitig anprangern, den des § 32 ZPO. Besser bekannt als der so genannte "fliegende Gerichtsstand" oder auch als "Forum Shopping".
Sicherlich bin ich mir auch bewusst, dass zum Beispiel der Deutsche Richterbund an den Regelungen hinsichtlich des





