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Kommt eine Abmahnwelle auf die Profi-Abmahner zu? Gegen den Porno-Pranger der Kanzlei U+C wurde am Donnerstag eine Einstweilige Verfügung erlassen. Sie darf den Namen einer Abgemahnten nicht veröffentlichen. Die Entscheidung dürfte Vorbildcharakter haben.
Landgericht erläßt Einstweilige Verfügung
Denn nun ist ein Gericht der Abmahn-Kanzlei in die Parade gefahren: Auf Antrag des Dortmunder Rechtsanwalts Hendrik Peters hat das Landgericht Essen am Donnerstag eine Einstweilige Verfügung gegen U+C erlassen (