Am 08.07.2010 berichteten wir in einem Beitrag über die wahrscheinlich neuen Vorgehensweisen des Forderungsmanagement Infoscore. Es werden zwei Entscheidungen ins Rennen geworfen (AG Bruchsaal, Az. 4 C 409/07; AG Frankfurt am Main, Az. 30 C 562/07), die das Morgenstern-Gutachten pulverisieren sollen. Unter anderem wird eine Entscheidung vorgetragen des AG Bruchsaal, in der, durch einem vom Gericht bestellten unabhängigen Gutachter, die Software der Anti-Piracy-Firma “L.“ als ordnungsgemäß in ihrer Funktionalität bestätigt wird.
Nach einem Antrag bezüglich der Zusendung einer Abschrift der Entscheidung bekamen wir die Benachrichtigung, dass das Verfahren 4 C 409/07, nach Eingang des ominösen Ergänzungsgutachtens, gemäß