Ehrenkodex der Rechtsanwälte
„Vorrangiges Ziel eines jeden Rechtsanwaltes ist der Schutz der Interessen seiner Mandanten, wobei sie gleichzeitig alle an einem Geschäftsvorgang beteiligten Parteien fair behandeln.
Alle Rechtsanwälte müssen mit den einschlägigen Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen, dem Standesrecht und den Sitten und Gebräuchen vertraut sein, welche die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in ihrer Gemeinde, Stadt, Kreis oder Land betreffen. Sie haben sich stets über alle wichtigen Angelegenheiten und Neuigkeiten in diesem Bereich zu informieren.
Jeder Rechtsanwalt ist dazu angehalten, mindestens ein solches Maß an fachkundigen Dienstleistungen zu erbringen, wie es gewöhnlich von der Öffentlichkeit von einem Rechtsanwalt erwartet wird.
Alle Rechtsanwälte sind dazu angehalten, in ihrer Werbung oder in öffentlich gemachten Angaben zutreffende und genaue

