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In einem aktuellen Filesharing Fall waren wir gegen eine Klage der Kanzlei "Rasch Rechtsanwälte" für "Universal" erfolgreich. Diese hatte den Inhaber eines Schmuckgeschäfts wegen Filesharing abgemahnt und auf Zahlung vor dem Amtsgericht Charlottenburg verklagt. Nach Ansicht des Gerichts treffen den Dienstherrn jedoch in Bezug auf volljährige Mitarbeiter keine Belehrungspflichten hinsichtlich des Internetanschlusses. Ihn treffen auch keine anlasslosen Prüf- und Kontrollpflichten. Das Gericht folgt damit einer aktuellen Pressemeldung des BGH. Zudem folgte uns bei der Wertung des Schlussantrages des Generalanwaltes am EuGH in der Rechtssache C-484/14, der eine Haftung für offenes WLAN ablehnt.
Amtsgericht Charlottenburg:
(…) Es handelt sich vorliegend aber gar nicht um einen privat genutzten Anschluss, sondern